Von der Holschuld der Online-Händler und der Bringschuld der Hersteller.

Mal abgesehen davon, dass Online Händler gesetzlich verpflichtet sind, auf jeder Produktseite Angaben zu den Lieferzeiten zu machen (BGB-InfoV), hat der Kunde auch ein Anrecht darauf zu erfahren, wie lange er in etwa auf seinen bestellten Artikel warten muss. Denn wer möchte schon gerne mehrere Wochen auf eine Internet-Bestellung warten?!
Sehr schön lässt sich die Verfügbarkeit [...]